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Trinkwasseranschluss, Bauvorlagen, Erweiterung des Rohrleitungsnetzes

 
 
1. Trinkwasseranschluss, Bauvorlagen, Erweiterung des Rohrleitungsnetzes
Unser Versorgungsbetrieb verknüpft die Bereitstellung von Trinkwasser mit der Entsorgung des Abwassers; im Rahmen dessen kümmern wir uns um die Verwaltung und technische Instandhaltung dieser Systeme. Dazu gehört die Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses an einen bereits vorhandenes Rohrleitungsnetz, die wir administrativ abwickeln und praktisch vor Ort realisieren, im Bedarfsfall außerdem die Bewilligung und der Ausbau des Rohrleitungsnetzes, den wir selbst ausführen oder in Auftrag geben, zudem die Einrichtung von Neben- und Gartenwasserzählern sowie die Aushändigung von amtlichen Bauvorlagen.

 2. Beratung
Für Kunden, die mit unserem Versorgungsbetrieb noch keinen Vertrag haben oder hatten und bezüglich der Einrichtung und Bewilligung eines Trinkwasseranschlusses noch offene Fragen haben, stehen wir gerne nach vorheriger Terminabsprache für ein beratendes Gespräch zur Verfügung; hierzu können Sie sich an alle unsere Filialen mit technischer Abteilung wenden. Kunden, die mit uns bereits in einem Vertragsverhältnis standen oder stehen und die regulären Abläufe kennen, finden - im Interesse einer zügigen Abwicklung - viele aktuelle und nützliche Informationen auf unserer Internetseite. Bei Beratung und Vertragsabschluss helfen wir Ihnen aber selbstverständlich gerne auch weiterhin persönlich.

3. Erweiterung des Rohrleitungsnetzes

Auf Grundstücken, in deren Gebiet (d.h. auf einem benachbarten privaten oder öffentlichen Grundstück) keine geeignete Hauptwasserleitung oder Abwasserkanal vorhanden ist, kann die Versorgung mit Trinkwasser nur durch eine Erweiterung des kommunalen Rohrleitungsnetzes verwirklicht werden. In einem solchen Fall stehen Ihnen auf Wunsch unsere Spezialisten im Rahmen einer technischen Beratung über die Möglichkeiten eines Wasseranschlusses gerne zur Verfügung. Für die Realisierung einer solchen Erweiterung des Rohrleitungsnetzes ist die Einreichung eines speziellen Antrages mit einem von einem zugelassenen Planer erstellten Entwurf bei der Planungs- und Bauabteilung unserer Gesellschaft nötig. Dieser Planungsantrag muss entsprechend dem Zulassungsverfahren für die Wasserversorgung gemäß der 3. Anlage der Anordnung 41/2017. (XII.29.) des ungarischen Innenministeriums [41/2017. (XII.29.) BM rendelet 3. számú melléklete] zusammengestellt sein. Den ordnungsgemäß erstellten Bauunterlagen erteilt unsere Gesellschaft dann die offizielle Genehmigung des Versorgers. Anschließend müssen die Bauunterlagen mit dem Genehmigungsplan bei der Verwaltung des Katastrophenschutzes des Bezirks Fejér eingereicht werden, um die endgültige Zustimmung für den Ausbau des Rohrleitungsnetzes zu erhalten.

 
4. Wasseranschluss
Für die Einrichtung eines Wasser- und/oder Abwasseranschlusses ist es notwendig zuerst einen entsprechenden Antrag bei uns zu stellen.

 
4.1. Für die Einrichtung eines Wasser- und/oder Abwasseranschlusses muss bei privater Nutzung der Antrag F 0704-20, bei gewerblicher Nutzung der Antrag F 0704-21 ausgefüllt und gemeinsam mit den im Dokument aufgelisteten Anlagen eingereicht werden.
 
4.2. Für die Einrichtung eines zweiten Wasserzählers muss bei privater Nutzung der Antrag F 0704-22, bei gewerblicher Nutzung der Antrag F 0704-23 ausgefüllt und eingereicht werden.

 
4.3. Für die Einrichtung eines Gartenwasserzählers muss bei privater Nutzung der Antrag F 0704-24, bei gewerblicher Nutzung der Antrag F 0704-25 ausgefüllt und eingereicht werden.
  


 

Der ausgefüllte und mit den notwendigen Anlagen versehene Antrag muss im Falle privater Nutzung bei dem regional zuständigen Versorgungsbetrieb, im Falle gewerblicher Nutzung beim Werkbetrieb unserer Gesellschaft eingereicht werden.

Im Anschluss an die Einreichung des Antrages für einen Wasseranschluss erhält der Antragsteller von uns ein Benachrichtigungsschreiben, in dem wir über die technischen Voraussetzungen des Anschlusses sowie die Vorgaben für die Einreichung der Bauunterlagen aufklären. 
 

Insofern Sie aktuell gewerblicher Kunde sind oder sein werden und die Einrichtung eines neuen Wasser- oder Abwasserkanalanschlusses beantragen beziehungsweise einen vor Ort bereits bestehenden Anschluss erweitern oder verändern möchten und eine Veränderung des Wasserbedarfs zu erwarten ist, so müssen Sie den Wasserwerken eine sogenannte Entwicklungsgebühr zahlen: Diese Abgabe beträgt bei 1 m3/Tag Wasserbedarf 100.000 Forint + Mehrwertsteuer (ÁFA), bei 1 m3/Tag Abwasser 150.000 Forint + Mehrwertsteuer (ÁFA).  Aufgrund des geplanten Wasser-/Abwasserbedarfs wird die zu zahlende Gesamtsumme berechnet. Durch die Zahlung der sogenannten Entwicklungsgebühr an das Wasserwerk erwirbt der gewerbliche Kunde ein bestimmtes Kontingent (Quote) zur Trinkwassernutzung bzw. Abwasserentsorgung, im Rahmen dessen er berechtigt ist die Dienste des Versorgers in Anspruch zu nehmen. Der tatsächliche Verbrauch wird von uns im Hinblick auf das bezahlte Kontingent regelmäßig überprüft; sollte der tatsächliche Verbrauch die vereinbarte Quote übersteigen, werden wir darauf hinweisen, dass eine Erhöhung des Kontingents notwendig ist.
 

5. Genehmigung

Unter Einhaltung der im Benachrichtigungsschreiben angegebenen Möglichkeiten muss innerhalb von 60 Tagen ein von einem amtlich beglaubigten Planer erstellter Wasseranschlussplan mit den gemäß der 5. Beilage der Regierungsverordnung 58/2013. (II.27.) [58/2013. (II.27.) Kormányrendelet 5. melléklete] geforderten Inhalten eingereicht werden. Nach einer Überprüfung des Antrages gibt unsere Gesellschaft als Versorger im Rahmen der rechtlich festgelegten Fristen ihre Zustimmung zu dem Plan.

 
6. Ausführung
Nach der Genehmigung der eingereichten Pläne (im Falle eines Antrags auf Wassererschließung mit der endgültigen wasserrechtlichen Erlaubnis) kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Bauarbeiten für den Wasseranschluss werden auf der Grundlage eines schriftlichen Auftrages von unserer Gesellschaft oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen ausgeführt, wobei auch ein dafür qualifiziertes und zugelassenes Installationsunternehmen, das im öffentlichen Firmenregister als solches geführt ist, die Arbeiten übernehmen kann. Der endgültige Anschluss an das von uns betriebene öffentliche Rohrleitungsnetz darf allerdings ausschließlich von der vor Ort zuständigen Bauabteilung unserer Gesellschaft ausgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten müssen weitere Genehmigungen eingeholt werden (z.B. eine kommunale Aufgrabungs- und Abbruchgenehmigung etc.), die in jedem Fall vom Antragsteller bzw. Bauherrn zu beantragen sind. Die fertiggestellte Installation darf nicht von der im Bauantrag genehmigten abweichen. Insofern sich während der Bauarbeiten nicht vorhersehbare Umstände ergeben und Abweichungen vom ursprünglichen Plan nötig sind, muss unverzüglich Kontakt mit unserer Gesellschaft aufgenommen und eine Planänderung beantragt werden; andernfalls wird die fertiggestellte Installation von uns technisch nicht abgenommen!

 
7. Inbetriebnahme und Übergabe

Insofern alles den genehmigten Plänen gemäß ausgeführt wurde, nimmt unsere Gesellschaft die neue Versorgungsanlage, die Anschlüsse, den Zähler usw. technisch ab. Ein Dokument mit der genauen Beschreibung des Ablaufs der technischen Übergabe/Übernahme finden Sie in allen unseren Niederlassungen. Daneben stehen Ihnen auch durch unseren Kundenservice und herunterladbare Broschüren auf unserer Internetseite detaillierte Informationen über die Bedingungen der technischen Übergabe/Übernahme zur Verfügung.
Die gefertigte Installation muss gemäß den Vorgaben des CCIX. Gesetzes aus dem Jahr 2011 [2011. évi CCIX törvény] in den Besitz der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung übertragen werden. Die güterrechtliche Übergabe kann im Falle einer Neuerschließung und dem Ausbau des öffentlichen Rohrleitungsnetzes durch das Ausfüllen des Antrags F 0704-16, im Falle eines Trinkwasser- und Abwasseranschlusses durch Antrag F 0704-15 bei der örtlichen Stadt-/Gemeindeverwaltung eingeleitet werden.
Sobald die öffentliche Verwaltung die Versorgungsanlage in Besitz genommen hat, wird sie unserer Gesellschaft zum Betrieb übergeben, woraufhin wir die ordnungsgemäße Wasserversorgung sicherstellen.

 
8. Verbrauch, Bezahlung
Für den fertigen, technisch abgenommenen und in Betrieb gesetzten Wasser- und/oder Abwasseranschluss sowie etwaige weitere Wasserzähler schließt unsere Gesellschaft als Kommunaldienstleister oder Nebendienstleister mit Ihnen einen Vertrag, aufgrund dessen wir Ihnen regelmäßig die Kosten für unsere Dienstleistungen in Rechnung stellen. Zu unseren Hauptdienstleistungen gehört die Versorgung mit Trinkwasser sowie das Abführen und Reinigen des Abwassers, weshalb durch unbezahlte Rechnungen die Wasserversorgung in großen Teilen des Bezirks Veszprém unter Umständen gefährdet wird. Wir bitten deshalb unsere Kunden im Interesse der Versorgung mit gesundem, hochwertigem und reinem Trinkwasser die fälligen Rechnungen fristgerecht zu begleichen.

 

9. Amtliche Vorlagen

Unsere Gesellschaft gibt die amtlichen Vorlagen für die Anträge zur Bau-, Nutzungs-, Gewerbestandort-, Fortbestands- oder Betriebserlaubnis heraus. Insofern Sie momentan gewerblicher Kunde bei uns sind oder sein werden, können Sie bei der Zentrale der BAKONYKARSZT Zrt. die gewünschten Dokumente anfordern, als privater Kunde bei unseren technischen Kundendiensten vor Ort. Die Erreichbarkeit der einzelnen Kundendienste finden Sie unter dem Menüpunkt 'Kundendienst'.

 
9.1. Amtlichen Vorlage für den Antrag zur Baugenehmigung

Die amtlichen Vorlage für den Antrag zur Baugenehmigung können Sie erlangen, indem Sie das Formular mit der Nummer F 0704-03 hier herunterladen und ausgefüllt zusammen mit einer Kopie des Plans des betreffenden Grundstücks einreichen. Insofern Sie einen Gewerbestandort beantragen wollen, müssen Sie den eingetragenen Gegenstand des Unternehmens und die zugehörige Handelsregisternummer genau angeben; bei Einsatz von Produktionstechnik sollte diese zudem kurz beschrieben werden. Die gewünschte Vorlage schicken wir dann an die von Ihnen angegebene Adresse per Post.

 

9.2.  Amtlichen Vorlagen für die Anträge zur Nutzungs-, Gewerbestandort-, Fortbestands- und Betriebserlaubnis

Falls Sie für ein Grundstück oder einen Standort mit vorhandenem Wasseranschluss die amtlichen Vorlagen für die Anträge zur Nutzungs-, Gewerbestandort-, Fortbestands- und Betriebserlaubnis benötigen, müssen Sie das Formular mit der Nummer F 0704-04 hier herunterladen. Private Kunden reichen es anschließend ausgefüllt bei einem unserer örtlichen Kundendienste ein, gewerbliche Kunden bei unserer Zentrale.
 

 
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